Erklärung zur Barrierefreiheit

Einleitung

Die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG ist bemüht, ihre Website quartier-am-rotweg.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website quartier-am-rotweg.de.

Verbraucherinformation nach Artikel 246 EGBGB

Name und Anschrift des Unternehmens:

Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG
Haldenrainstr. 185, 70437 Stuttgart
Domain: www.bgneuesheim.de
Telefon: 0711 848980 0
E-Mail: info@bgneuesheim.de

Geltende Barrierefreiheitsanforderungen

Die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG arbeitet stetig daran, ihre Website quartier-am-rotweg.de gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend „BFSG“), sowie der Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem BFSG (nachfolgend „BFSGV“), barrierefrei zu gestalten.

In Deutschland ergeben sich die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen aus dem BFSG für Dienstleistungen aus § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 BFSG sowie aus der Verordnung zum BFSG (BFSGV), die auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. Die Verpflichtung zur Erstellung und Zugänglichmachung von Informationen zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen ergibt sich aus § 14 Abs. 1 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 zu den §§ 14 und 28 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV.

Als technische Anforderung zur Barrierefreiheit verfolgt die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 die Erfüllung der aktuellen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Richtlinie) in der Version V2.2 Konformitätsstufe AA.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG ist ein eine deutsche Genossenschaft. Ihre Dienstleistungen auf dieser Webseite bestehen darin, Nutzern einen verständlichen Überblick über das „Quartier am Rotweg“ sowie über organisatorische und genossenschaftliche Abläufe zu geben. Durch verständlich aufbereitete Inhalte, Kontaktmöglichkeiten und serviceorientierte Informationen unterstützt die Webseite Nutzerinnen und Nutzer bei der Inanspruchnahme der angebotenen Dienstleistungen.

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 3 Abs. 1, 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG in Verbindung mit § 12 BFSGV sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, somit Webseiten bzw. mobile Anwendungen, die dem Abschluss von Dienstleistungen dienen, so zu gestalten, dass sie auf konsistente und angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust aufgebaut sind.

Die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG hat zur Umsetzung dieser Voraussetzungen diese Webseite mittels der folgenden Maßnahmen barrierefrei gestaltet.

  • Einsatz semantischer HTML-Strukturen zur Verbesserung der Navigier- und Verständlichkeit für assistive Technologien.
  • Verwendung von ARIA-Attributen, um zusätzliche Kontextinformationen bereitzustellen und die Orientierung für Screenreader zu erleichtern.
  • Sicherstellung einer tastaturbedienbaren Navigation, inklusive sichtbarer Fokusmarkierungen auf allen interaktiven Elementen.
  • Farb- und Kontrastgestaltung: Auf der Webseite steht ein Kontrast-Modus zur Verfügung, der eine konsequente Farb- und Kontrastgestaltung sicherstellt. Dieser Modus unterstützt eine erhöhte Lesbarkeit und erfüllt die Anforderungen an ausreichende Farb- und Helligkeitskontraste.
  • Responsives Design, damit die Inhalte auf allen Geräten barrierefrei nutzbar sind.
  • Überprüfung und Optimierung der Strukturüberschriften, um eine logische und zugängliche Inhaltsgliederung zu gewährleisten.
  • Regelmäßige Tests mit gängigen Screenreadern und Prüfwerkzeugen, um die Barrierefreiheit kontinuierlich sicherzustellen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beruht auf einer kontinuierlichen Selbstbeurteilung. Die Bewertung erfolgt dabei nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, WCAG V2.2).

Auf Grundlage dieser Bewertung ist die Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG zu dem Schluss gekommen:  

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit dem BFSG und der BFSGV
  • Barriere: Fehlende Bereitstellung aussagekräftiger Alternativtexte (ALT-Texte) für Bilder, Grafiken und Icons.
    Beschreibung: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext.
    Maßnahmen: Eine Überarbeitung erfolgt bis 31.03.2026.
  1. Unverhältnismäßige Belastung

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit nicht behoben werden.

  • Barriere: Videos
    Beschreibung: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel.
    Maßnahmen: Wir arbeiten daran, neue Videos mit Untertiteln zu versehen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Eine Überarbeitung der bestehenden Videos ist aufgrund erheblicher finanzieller Aufwendungen zurzeit nicht vorgesehen.
  • Barriere: Interaktive Darstellungen
    Beschreibung: Hierzu gehören komplexere Anwendungen wie z. B. die interaktive Gebäudenavigation über Bild auf der Seite „Gebäude“ Diese Anwendungen vollständig barrierefrei zu gestalten, erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen.
    Maßnahmen: Eine Überarbeitung der nicht barrierefreien interaktiven Darstellungen ist aufgrund erheblicher finanzieller Aufwendungen zurzeit nicht vorgesehen.
  • Barriere: PDF-Dokumente
    Beschreibung: Einige unserer PDF-Dokumente, besonders im Bereich Presse & Downloads sind nicht barrierefrei. Die Dokumente stammen aus verschiedenen Quellen. Diese Dokumente vollständig barrierefrei zu gestalten, erfordert erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Gleiches gilt für ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden und entsprechend möglicherweise nicht vollständig barrierefrei sind.
    Maßnahmen: Eine Überarbeitung der nicht barrierefreien Dokumente ist aufgrund erheblicher finanzieller Aufwendungen zurzeit nicht vorgesehen.
  1. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • – keine –

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel an der Barrierefreiheit aufgefallen sind, können Sie diese gerne über folgende Wege melden:

E-Mail: info(at)bgneuesheim.de
Telefon: 0711 848 980-40
Postanschrift und Ansprechpartner: Herr Martin Gebler, Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG, Haldenrainstraße 185, 70437 Stuttgart

Marktüberwachungsbehörde

Darüber hinaus besteht für alle Anliegen zum BFSG die Kontaktmöglichkeit zur Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die Kontaktdaten der MLBF lauten:

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-​Mail: MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10.12.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Die Erklärung wurde zuletzt am 10.12.2025 überprüft.